
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht jedoch in der präventiven Beratung von Arbeitgebern, um unerwünschte Folgen arbeitsrechtlicher Problemstellungen zu vermeiden. Die Ausarbeitung von Arbeits- verträgen und Aufhebungsvereinbarungen sowie die Beratung z. B. bei Abmahnungen und Kündigungen gehören ebenso zu unserem Angebot wie die Beratung rund um den Geschäftsführervertrag.
Zunehmend müssen nicht nur arbeitsrechtliche, sondern u. a. auch sozialversicherungs- rechtliche und steuerliche Aspekte berück- sichtigt werden.
Die außergerichtliche oder vergleichsweise Beilegung eines Konflikts, die gerade bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten häufig angestrebt wird, kann nur dann Erfolg haben, wenn hierbei auch die Interessenlage der anderen Partei (z.B. Besteuerung einer Abfindung, Arbeitslosengeldsperre) mit im Auge behalten wird. Da ein Rechtsstreit nicht immer vermieden werden kann, stellt auch die Prozessführung vor den Gerichten einen wichtigen Teil unserer Tätigkeit dar, nicht nur vor Arbeitsgerichten, sondern im Fall von Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und ihren Geschäftsführern auch vor den Zivilgerichten.