Erbrecht, Vermögensnachfolge


Sich mit seinem eigenen Ableben zu beschäftigen, fällt den meisten Menschen nicht leicht. Jedoch gibt es kaum einen Themenkomplex, der so genau aufbereitet und geregelt werden sollte wie das eigene Erbe. Ungenügende oder fehlende testamentarische Regelungen können zu jahrelangen Streitigkeiten zwischen den Erben führen; gerade Erbfälle können außerdem neben einer erheblichen Erbschaftsteuerbelastung eine beträchtliche Belastung mit Ertragsteuern, z. B. Einkommensteuer, nach sich ziehen, die bis zur Zerschlagung des übertragenen Vermögens führen kann. Hier kommt uns unsere Doppelqualifikation als steuerrechtliche Spezialisten besonders zugute, da wir in der Lage sind, Ihnen bei der Umsetzung ihrer testamentarischen Wünsche und Absichten zu helfen und die von Ihnen gewählten Regelungen rechtlich und steuerrechtlich zu optimieren. Unsere Beratung beginnt bei der Nachlassplanung einschließlich der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Ebenso beraten wir die Erben nach dem Erbfall. Dies umfasst z. B. die Auslegung des Testamentes des Erblassers oder aber auch die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Bei der testamentarischen Beratung weisen wir stets auch auf die Möglichkeiten der Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten hin. Sie ist ein geeignetes Mittel, um zum einen Erbschaftsteuer in teilweise erheblichem Umfang zu sparen und zum anderen die Nachfolge aktiv zu steuern. Die steuerlichen Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge liegen insbesondere in der Ausnutzung von Steuerfreibeträgen, die nicht nur einmal im Leben, sondern periodisch alle 10 Jahre zur Verfügung stehen. Gerade im Bereich von Betriebsvermögen sind sowohl der Sachverhalt als auch die Gestaltungsalternativen sorgfältig zu prüfen, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erlangen, das vor allem auch der Erhaltung des Unternehmens dient.