
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit ist das Gesellschaftsrecht. Wirtschaftliche Aktivitäten sind nur noch in ganz seltenen Fällen außerhalb einer Gesellschaft anzutreffen. Motiv hierfür ist nicht nur der Zusammenschluss mehrerer Personen mit einem gemeinsamen Ziel, sondern auch der Wunsch, die Haftung auf eine eingegrenzte Vermögensmasse zu beschränken. Wir beraten Sie, welche Gesellschaftsform (Kapital- gesellschaft wie GmbH oder AG oder Personengesellschaft wie BGB-Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, bis hin zur Publikumsfondsgesellschaft) für Sie günstig ist. Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist im außersteuerlichen Bereich u. a. abhängig von der Haftung des Unternehmensinhabers, von der Strukturierung der Leitungsmacht (Geschäftsführung, Vertretung) und von der Flexibilität bei der Unternehmensnachfolge; im steuerlichen Bereich wirken sich Steuer- belastungen auf die Rechtsformwahl aus. Steuerliche Aspekte sind jedoch nur ein und nicht immer das wichtigste Kriterium der Rechtsformwahl. Eine nur aus steuerlichen Überlegungen getroffene Rechtsformwahl führt mitunter zu einer ungünstigen oder sogar falschen wirtschaftlichen Entscheidung. Es gilt deshalb, die strategischen wirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens mit den rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen und daraus die richtige Rechtsform abzuleiten.
Das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht bieten eine große Vielfalt von Möglichkeiten, auch nach der Gründung die "passende Rechtsform" zu wählen.
Im Rahmen jeden menschlichen Miteinanders gibt es gelegentlich Streit, so auch zwischen Gesellschaftern. Wir beraten Sie bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Dies betrifft gleichermaßen die Vorbereitung und Durchführung einer vertragsgemäßen Auseinandersetzung (beispielsweise auf Grundlage einer Kündigung), wie auch die Unterstützung im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung (beispielsweise bei Klage- oder Schiedsverfahren).
Bei unserer gesamten gesellschaftsrechtlichen Beratung berücksichtigen wir selbstverständlich auch besondere berufsrechtliche bzw. standesrechtliche Anforderungen, beispiels- weise Anforderungen des Kassenarztrechts.