
Während das Gesellschaftsrecht meist die rechtliche Basis für wirtschaftliches Handeln bildet, sind das Handels- und Vertriebsrecht sein ständiger Begleiter. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig: Kauf-, Werk- oder Dienstverträge, eingebunden in Handelsvertreter-, Vertragshändler- oder Franchiseverhältnisse, unterlegt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder besondere Formen wie den E-Commerce sind nur einige Beispiele. Von der Vertrags- gestaltung über Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsdurchführung bis hin zur Vertragsbeendigung unterstützen wir Sie gern.