Vergaberecht


Dem Vergaberecht kommt zunehmend Bedeutung im Rahmen der Beratung von Gemeinden und Landkreisen zu. Trotz der schwierigen finanziellen Situation vieler dieser Auftraggeber stehen nach wie vor größere Investitionen insbesondere im Baubereich an, die nicht selten die Schwellenwerte nach dem GWB überschreiten und deshalb häufig die europaweite öffentliche Ausschreibung von Vorhaben erfordern. Aber auch unterhalb dieser Schwellenwerte sind die Verfahrensregeln der Teile A der VOA, VOB und VOL zu berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit ist hier auf die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens (Öffentliches, nicht offenes oder Verhandlungsverfahren) zu legen.

Soweit Sie als Bewerber in einem Vergabeverfahren Rechtsverletzungen durch die öffentlichen Auftraggeber vermuten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit unserem Rat zur Verfügung. Hier geht es insbesondere um den Primärrechtsschutz noch vor Abschluss des Vergabeverfahrens und gegebenenfalls um die Aufnahme von Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer.